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Freitag, 04.09.2020


Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte Den Haag

Kanada und Niederlande unterstützen Genozidklage gegen Myanmar

Völkermord, Vertreibung, Vergewaltigung an Frauen und Kinder, Sterilisierung von Frauen an über 850.000 muslimischen Rohingya seit 2015

Den Haag/Ottawa Kanada und die Niederlande schließen sich der Klage Gambias gegen Myanmar wegen Völkermordes an den muslimischen Rohingya vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ISTGH) in Den Haag an. Die beiden Nationen wollten damit ihren Verpflichtungen aus der Völkermord-Konvention nachkommen, "um das Verbrechen des Genozids zu verhindern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen", hieß es in einer gemeinsamen Presseerkläung. Ihre Länder wollten "besonderes Augenmerk auf sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt und dabei besonders auf Vergewaltigungen legen", so die Außenminister Francois-Philippe Champagne (Kanada) und Stef Blok (Niederlande).

Bereits im Februar hatten sich die mehrheitlich muslimischen Malediven der Klage des ebenfalls muslimischen Gambia angeschlossen. Kanada und die Niederlande sind jedoch die ersten westlichen und nicht-islamischen Länder, die die Klage offiziell juristisch unterstützen. Myanmar hatte im August 2017 gewaltsam mehr als 740.000 Rohingya nach Bangladesch vertrieben.

Der ISTGH hatte am 23. Januar in einem historischen Urteil die Klage Gambias akzeptiert und Myanmar mit einer Reihe vorläufiger Anordnungen angewiesen, die Rohingya in Rakhine vor Völkermord und anderer Gewalt zu schützen. Es war das erste Mal, dass die Völkermordklage eines nicht unmittelbar betroffenen Staates auf Basis der Völkermordkonvention vom ISTGH zugelassen wurde. Bei einer dreitägigen Anhörung im Dezember 2019 wies Myanmars Außenministerin Aung San Suu Kyi persönlich vor dem ISTGH den Vorwurf des Völkermords zurück.


Rohingya Flüchtlingskinder
Ersten westlichen und nicht-islamischen Länder, die die Klage offiziell juristisch unterstützen

Der erste Bericht Myanmars über die Situation der rund 600.000 in Rakhine verbliebenen Rohingya vom Mai stieß bei Menschenrechtlern auf deutliche Kritik. Den Rohingya würden dort immer noch ihre Rechte auf Staatsangehörigkeit, Freizügigkeit und Zugang zu Dienstleistungen, einschließlich Gesundheitsversorgung, verweigert, stellte Amnesty International (AI) fest. "Sie sind auch von dem eskalierenden bewaffneten Konflikt zwischen dem myanmarischen Militär und der Arakan Armee betroffen", hieß es in der AI-Presseerklärung . Die Arakan Army ist die Miliz der ethnischen Mehrheit der buddhistischen Arakanesen in Rakhine.

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