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Dienstag, 12.06.2018


NRW-Schulministerium plant kein Kopftuchverbot an Grundschulen

Kopftuchdebatte "kein vorrangiges Thema" - Ministerium geht davon aus, dass Schüler "eigenverantwortlich und selbstbestimmt" über ihre Religionsausübung entschieden - Ausbau des islamischen Religionsunterrichts

Düsseldorf (KNA) Für die nordrhein-westfälischen Grundschulen wird es derzeit kein spezielles Kopftuchverbot geben. Entsprechende Änderungen des Schulgesetzes seien gegenwärtig nicht geplant, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Für ihr Ministerium stehe aktuell der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts im Vordergrund. Dabei sollten den muslimischen Schülern Grundlagen "für eine selbstbestimmte Ausübung ihrer Religion" vermittelt werden. Der Unterricht werde von staatlich ausgebildeten Lehrkräften des Landes erteilt und basiere auf staatlichen Lehrplänen.

Bei den Gesprächen mit den Islamverbänden sei ein mögliches Kopftuchverbot für Kinder bisher "kein vorrangiges Thema" gewesen, berichtete Gebauer. Das Ministerium gehe davon aus, dass Schüler "eigenverantwortlich und selbstbestimmt" über ihre Religionsausübung entschieden. Dies beinhalte auch eine "reflektierte Haltung" über das Tragen eines Kopftuchs. Zugleich bestätigte die Ministerin, dass die NRW-Landesregierung derzeit ein "grundsätzliches" Kopftuchverbot für Kinder in öffentlichen Einrichtungen prüfe. Der Prüfprozess des dafür verantwortlichen Integrationsministeriums sei noch nicht abgeschlossen.

Die SPD-Opposition erklärte, nach den aktuellen Äußerungen der Schulministerin sei das Thema Kopftuchverbot an Grundschulen beendet. Eine Änderung des Schulgesetzes sei nicht geplant. Für eine Gefährdung des Schulfriedens durch kopftuchtragende Mädchen in den Klassen eins bis vier habe die Landesregierung bisher überhaupt keine Anhaltspunkte, erklärte der SPD-Schulexperte Jochen Ott.