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Freitag, 16.03.2018


Rechtsanwältin Nurhan Soykan (Stellvertretende Vorsitzende ZMD)

ZMD zum Weltfrauentag und den Kopftuchverboten - Wir sind ein freies Land und das sollte auch so bleiben

Ein Kopftuch in einem bayerischen Gerichtssaal? Nicht für Richterinnen und Staatsanwältinnen und auch nicht für Referendarinnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem neuen Urteil bestätigt. Das Gericht wies damit eine Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin ab.

Zum Internationalen Frauentag ist es ein schier falsche Zeichen, einer deutschen muslimischen Bürgerin, die mit Bestzeugnis sich anschickt eine juristische Karriere in Augsburg zu machen, das Kopftuch im Gerichtssaal zu verwehren.

Seit Jahren wird immer wieder vor deutschen Arbeits- und Verwaltungsgerichten über das Tragen eines Kopftuchs bei der Arbeit gestritten. Ein konkretes Gesetz gibt es nicht, aber in der Rechtsprechung hat sich die Praxis etabliert, dass ein Verbot im Einzelfall dann zulässig sein kann, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind. Bisher wurden in den Fällen, die vor den deutschen Arbeitsgerichten verhandelt wurden, in der Regel Vergleiche geschlossen.

Dazu sagte heute die Stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nurhan Soykan in Köln: "So wird ein normales Glaubensmerkmal unter Vorwand der Neutralitätsachtung erst zum Politikum und zur Voreingenommenheit gemacht, das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau mit Füssen getreten, die Einschränkung ihrer Berufswahl einfach so hingenommen und zudem unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eingeschränkt".

Es ist zu befürchten, dass nun in zähen langjährigen Prozessen eines Tages dieses Urteil aufgehoben wird, aber wieder zu Lasten der vielen muslimischen Frauen. Deshalb appelliert der ZMD insbesondere auch in Richtung NRW, wo das Kabinett ein Gesetzesvorhaben ähnlicher Art plant, dort nicht erneut auf den Rücken der muslimischen Frau unsägliche Kopftuchverbote zu fabrizieren. „Wir brauchen in Deutschland der Vielfalt im Jahre 2018 weder Kopftuchverbotszwänge noch einen Zwang das Kopftuch zu tragen. Wir sind ein freies Land und das sollte auch so bleiben" sagte Soykan abschließend zum Internationale Weltfrauentag.